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Großkontrolle in Bordellen, Nagel- und Massagestudios

Bergische Blaulichtnews
vor 5 Stunden
2 Min. Lesezeit

In den der Gemeinsamen Koordinierungsstelle Rhein-Wupper (GeKo) angeschlossenen Städten Langenfeld, Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal fand am Donnerstagnachmittag und Abend (24.09.2026) eine großangelegte Kontrollaktion in Nagelstudios, Massagestudios und Prostitutionsbetrieben statt. Hintergrund der unangekündigten Kontrollen ist, dass in einzelnen Betrieben dieser Branchen leider oftmals prekäre Bedingungen anzutreffen sind, die nicht nur Ordnungswidrigkeiten umfassen, sondern bis hin zu Straftaten wie Ausbeutung und Menschenhandel reichen können.


Die Kontrollen dienen dazu, solche Missstände frühzeitig zu erkennen, Beschäftigte wirksam zu schützen und zugleich seriös arbeitende Betriebe vor unlauterem Wettbewerb zu bewahren. Neben den Ordnungsbehörden der einzelnen Städte waren unter anderem Einsatzkräfte der Ausländerbehörden, des Zolls, des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Polizei an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt waren rund 150 Mitarbeitende im Einsatz, die zwölf Nagelstudios, 16 Massagestudios und vier Prostitutionsstätten kontrollierten.


Hierbei wurden seitens der kommunalen Behörden unter anderem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht angemeldeter Prostitution, Verstößen gegen die Preisangabenverordnung und Verstößen gegen die Ausweismitführpflicht nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeleitet sowie in zahlreichen Betrieben hygienische Mängel festgestellt. Es wurden in mehreren Fällen teils hohe Bargeldbestände sichergestellt.


Die Räume einer nicht genehmigten Prostitutionsstätte wurden versiegelt. In einem Fall wird seitens der Polizei ein Verdacht auf Menschenhandel geprüft. Weiterhin wurden insgesamt 22 Personen angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Düsseldorf und Köln befragten 21 angetroffene Personen zu ihrer Beschäftigung. Noch vor Ort ergaben sich konkrete Hinweise, dass zwei Arbeitgeber nicht die nach dem Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen führen.


Seitens des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Finanzämter wurden

teilweise gravierende Kassenmängel festgestellt. „Die Feststellungen, die die beteiligten Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten getroffen haben, zeigen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit solcher Kontrollaktionen. Unsere Kommunen haben Möglichkeiten und die nutzen wir nun gemeinsam“, so Stefan Grawe, Geschäftsführer der GeKo. „Rechtswidriges Verhalten endet nicht an Stadtgrenzen.


Durch die Zusammenarbeit im Rahmen der GeKo haben die Kontrollen einen hoffentlich umso nachhaltigeren Effekt“, ergänzt Marcus Richter, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr der Stadt Leverkusen, der gemeinsam mit Oliver Konsierke, Referatsleiter Ordnung der Stadt Langenfeld, die Arbeitsgruppe „Schleuserkriminalität und Menschenhandel“ der GeKo leitet. Die GeKo setzt ihre Arbeit zu den verschiedensten sicherheits-, sozial- und ordnungsrelevanten Themen fort und wird auch weiterhin städteübergreifende Kontrollen in unterschiedlichen Gewerbebereichen initiieren.



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