(RS/W) Urteil im Prozess wegen des Kriegswaffenhandel in Remscheid

Vor dem Landgericht Wuppertal fiel am Freitagmittag (30.10.2026) das Urteil gegen Konstantin I., welcher in seinem Keller an der Elberfelder Straße in der Remscheider Innenstadt ein riesiges Waffenarsenal angelegt hatte und zudem mit Kriegswaffen Handel betrieben hatte. Das Gericht sieh es, nicht nur wegen des Geständnisses, als erwiesen an, dass der Remscheider Autoschrauber immer wieder scharfe Kriegswaffen aus Polen zwischengelagert und anschließend weiterverkauft zu haben. An wen die Kriegswaffen über Jahre verkauft wurden? Darüber schwieg der Angeklagte vor Gericht bis zuletzt.
Mitte Oktober 2025 waren schwerbewaffnete Elitepolizisten zeitgleich in mehrere Objekte eingedrungen, darunter die Autowerkstatt an der Elberfelder Straße und mehrere Wohnobjekte in Remscheid und andernorts. In Remscheid waren 2025 gleich fünf Personen festgenommen worden.


Autoschrauber Konstantin I. mit seinem Sohn und einem anderen Verwandten als sie die A1 an der Anschlussstelle Remscheid verließen sowie zwei weitere Männer aus Remscheid, welche bereits zuvor im aktuellen Verfahren verurteilt worden waren. Über einen Kiosk am Markt sei der Verkauf bereits rund zwei Jahre vor dem Zugriff aufgedeckt worden, anschließend folgten monatelange umfangreiche Ermittlungen, auch unter Nutzung von verdeckten Ermittlern.
In der Autowerkstatt des Hauptangeklagten hatten die Ermittler 2025 lediglich einige Deko-Waffen gefunden, jedoch keine scharfen Schusswaffen. Im Zuge der Ermittlungen vor Ort konnte dann jedoch ein Kellerverschlag geöffnet werden und hunderte Waffen aufgefunden werden. Ermittler beschrieben die Räume damals als "Museum", fein säuberlich waren Waffen und Nazi-Devotionalien in mehreren Räumen aufgebaut.

Vier Räume, versteckt hinter Schränken, Vitrinen und Bilderrahmen hatten die Ermittler in ihrer tagelangen Suche aufgedeckt und dort erhebliche Menge von Munition und Schusswaffen entdeckt. Hinter einem Wandschrank fanden die Ermittler eine ausgebaute Waffenwerkstatt, in denen unbrauchbar gemachte Waffen wieder schussfähig gemacht werden konnten.
Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Remscheider im Prozess nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.









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