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(W) Zollkontrollen gegen Schwarzarbeit in Wuppertal

  • Bergische Blaulichtnews
  • 22. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf führte am Freitag, den 19.09.2025 in Wuppertal verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Unterstützt wurden sie dabei von Kräften der Ordnungsämter, der Finanzämter, der Ausländerbehörden und der Lebensmittelüberwachung.


Dabei prüften sie bis in die späten Abendstunden insgesamt 31 Betriebe und befragten 91 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.


Dabei kam es zu folgenden Verdachtsfällen:


- Verdacht auf Nichtzahlung des Mindestlohns in 6 Fällen


- Verdacht auf Schwarzarbeit in 2 Fällen


- Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 1 Fall


- Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Ausweismitführungspflichten in 10 Fällen


Die unterstützenden Behörden prüften im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit.


An die am 19.09.25 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.


Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.



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