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(RS/W) Mordanklage nach Todesfahrt bei Feuerwehrfest in Lennep
Nach den Feststellungen eines im Rahmen der Ermittlungen eingeholten unfallanalytischen Sachverständigengutachtens beschleunigte der Angeschuldigte zu diesem Zweck sein Fahrzeug mit maximaler Kraft bei fast vollständig nach links eingeschlagenen Vorderreifen, um beim Losfahren mit dem Fahrzeugheck zu „driften“.
4. Dez.2 Min. Lesezeit
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