(RS/W) Mordanklage nach Todesfahrt bei Feuerwehrfest in Lennep
- Bergische Blaulichtnews
- 4. Dez.
- 2 Min. Lesezeit

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat nach Abschluss der Ermittlungen nunmehr Anklage gegen einen heute 25-jährigen Mann aus Remscheid vor dem Landgericht Wuppertal erhoben.
Der Angeschuldigte hatte am Abend des 30.04.2025 zunächst das Feuerwehrfest in Remscheid-Lennep besucht und dort größere Mengen alkoholischer Getränke konsumiert. Anschließend setzte er sich an das Steuer seines Fahrzeugs, eines Mercedes-Benz, AMG GT 63S 4 Matic, und befuhr mit diesem zunächst die Karlstraße in Richtung des dortigen Wendehammers am Ende der Straße. Bereits auf dieser Fahrt vollzog er nach Aussage mehrerer Zeugen auffällige Fahrmanöver durch ein wiederholtes schnelles Beschleunigen und Abbremsen, um mittels dieser Fahrweise gegenüber zahlreichen Fußgängern auf dem Gehweg und den weiteren Mitinsassen des Fahrzeuges anzugeben.
Nachdem der Angeschuldigte im Bereich des Wendehammers gewendet hatte, befuhr er die Karlstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof. Verkehrsbedingt kam er hinter einem am – aus seiner Sicht – rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug zum Stehen, um Gegenverkehr durchzulassen. Obwohl dem Angeschuldigten in diesem Moment bekannt war, dass sich Fußgänger auf beiden Seiten der Karlstraße auf dem Gehweg befinden, entschloss sich der Angeschuldigte, nach dem Vorbeifahren des Gegenverkehrs auf besonders spektakuläre Weise anzufahren, um dadurch gegenüber den Fußgängern mit seinem leistungsstarken Fahrzeug und seiner Fahrweise anzugeben.
Nach den Feststellungen eines im Rahmen der Ermittlungen eingeholten unfallanalytischen Sachverständigengutachtens beschleunigte der Angeschuldigte zu diesem Zweck sein Fahrzeug mit maximaler Kraft bei fast vollständig nach links eingeschlagenen Vorderreifen, um beim Losfahren mit dem Fahrzeugheck zu „driften“. Hierbei brach das Fahrzeug des Angeschuldigten allerdings bereits nach einer Sekunde nach dem Losfahren unkontrolliert mit dem Fahrzeugheck aus. Das Fahrzeug geriet auf den linksseitigen Gehweg und erfasste dort ungebremst zwei junge Frauen im Alter von zu der Zeit 17 und 19 Jahren. Die 19-Jährige erlitt durch den Aufprall schwerste Kopfverletzungen, an deren Folgen sie am 02.05.2025 verstarb. Die 17-Jährige erlitt Knochenbrüche und innere Verletzungen, die stationär im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Nach dem Ergebnis des unfallanalytischen Sachverständigengutachtens wäre es dem Angeschuldigten nach Erkennen des unkontrollierten Ausbrechens seines Fahrzeugs möglich gewesen, die kurze Zeit später erfolgte Kollision mit den beiden jungen Frauen zu vermeiden, wenn er sein bewusst herbeigeführtes extremes Fahrmanöver der maximalen Beschleunigung bei fast vollständig eingeschlagenen Vorderrädern durch ein Gaswegnehmen und Abbremsen abgebrochen hätte. Aufgrund dieses festgestellten Sachverhaltes besteht gegen den Angeschuldigten der hinreichende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Dem Angeschuldigten werden mit der Anklageschrift zudem weitere fünf Fälle des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, in einem Fall in Tateinheit mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs, im Zeitraum vom 16.10.2022 bis zum 01.05.2024 vorgeworfen.
Bei der Sichtung und Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons des Angeschuldigten konnten zahlreiche Videos aufgefunden werden, welche Fahrten des Angeschuldigten im öffentlichen Straßenverkehr unter Missachtung der jeweils geltenden Verkehrsregeln und der Sicherheit des Straßenverkehrs zeigen. In fünf dieser Fälle konnten die jeweiligen Örtlichkeiten und gefahrenen Geschwindigkeiten des Angeschuldigten ermittelt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden hierbei so deutlich überschritten, dass von einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr auszugehen ist. In einem Fall kam es hierbei zu einer Gefährdung eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers, der auf den Standstreifen ausweichen musste, um eine Kollision mit dem Fahrzeug des Angeschuldigten zu vermeiden.
Der Angeschuldigte befindet sich in dieser Sache weiterhin in Untersuchungshaft. Für den Fall einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Landgericht Wuppertal hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.









Kommentare